Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrten des Förderverein VT 18.16 e.V.

- Stand: März 2026 -

 

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch den Förderverein VT 18.16 e.V. (FVT) organisierten und durchgeführten Fahrten. Alle o.g. Fahrten gehören zu den Kategorien Sonder- oder Charterfahrten. Diese können aufgeteilt werden in Hauptfahrten und Zusatzfahrten. Dabei zählen alle nicht als Zusatzfahrten deklarierten Fahrten als Hauptfahrten.

 

2. Fahrscheine und Vertragsabschluss

2.1. Der Erwerb von Fahrscheinen erfolgt ausschließlich über das Buchungssystem “Fahrkartendrucker” und öffentlich durch den FVT bekanntgegebene Wege. Ein Weiterverkauf von Fahrkarten ist untersagt.

2.2. Jeder Fahrschein wird für ein bestimmtes Datum, einen bestimmten Streckenabschnitt und einen bestimmten Platz im Zug ausgestellt, eine Doppelbelegung von Plätzen auf einem Fahrtabschnitt erfolgt nicht.

2.3. Der Versand aller Dokumente (Buchungsbestätigung, Rechnung, Fahrtdokumente) erfolgt schriftlich per E-Mail. Sollte keine Zustellung per E-Mail möglich sein, erfolgt der Versand per Post gegen eine Service- und Versandgebühr von 5,00 Euro. Mit Zustellung der Bestellbestätigung wird ein Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem FVT geschlossen. Die Begleichung der Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum vorzunehmen. Als Stichtag gilt der Tag des Zahlungseingangs auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto. Im Falle des Nichtbegleichens der Rechnung innerhalb dieser Frist wird die Buchung automatisch kostenlos storniert. Sollten bis zum Fahrtantritt trotz erfolgter Bezahlung keine Fahrscheine beim Kunden eingegangen sein, muss der Fahrtteilnehmer sich am Tag der Fahrt beim Zugpersonal unter Vorlage der Buchungsbestätigung melden.

 

3. Mitfahrt

3.1. Nur registrierte Reisende dürfen an der jeweiligen Fahrt teilnehmen. Dem Zugpersonal liegt eine Teilnehmerliste vor, welche stichprobenartig kontrolliert werden kann.

3.2. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden kostenlos ohne Sitzplatzanspruch befördert. Sollte trotzdem ein Sitzplatz erforderlich sein, ist eine Fahrkarte zum vollen Fahrpreis für die jeweilige Klasse zu erwerben.

3.3. Die Mitnahme von großen und sperrigen Gegenständen (wie z. B. Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Elektrokleinstfahrzeuge, Wintersportausrüstung etc.) ist aufgrund der Bauart des Zuges nicht möglich. Eine Ausnahme bilden Fahrten, die für die Mitnahme der o.g. Gegenstände entsprechend gekennzeichnet sind. Eine Mitnahme ist dann nur mit einem zusätzlichen Fahrschein und nur im jeweils dafür vorgesehenen Zugteil erlaubt.

3.4. Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Einzige Ausnahme bilden Therapie- oder Begleithunde. Dies ist bei der Buchung mit anzugeben.

 

4. Barrierefreiheit

Aufgrund der Bauart unseres Zuges ist ein barrierefreier Zugang in den Zug nicht möglich. Behindertengerechte Einrichtungen sind im Zug bauartbedingt nicht vorhanden.

 

5. Bekanntgabe von Reiseinformationen

Über die geplanten Fahrten informiert der FVT rechtzeitig im eigenen Internetauftritt. Der FVT hält sich vor, Änderungen am veröffentlichten Programm vorzunehmen.

Für Fahrgäste wichtige Informationen wie Verkehrshalte und Fahrzeiten werden rechtzeitig vor Fahrtbeginn im Internetauftritt des FVT veröffentlicht. Die Verbreitung von Fahrtinformationen über andere Wege ist nicht vorgesehen. Regelungen zu Änderungen im Fahrtverlauf sind unter Punkt 6 aufgelistet.

 

6. Fahrtausfall und Verspätung

6.1. Der FVT behält sich vor, eine Fahrt abzusagen. In diesem Fall wird der vollständige Rechnungsbetrag erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber dem FVT sind ausgeschlossen. Im Falle einer Absage versucht der FVT, alle Fahrtteilnehmer rechtzeitig zu informieren. Insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder technischen Gründen ist dies gegebenenfalls nicht gewährleistet.

6.2. Bei Änderungen im Fahrtverlauf oder Teilausfall wird versucht, in Absprache mit dem Fahrzeughalter eine Lösung zu organisieren.

6.3. Erstattungen infolge von Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sind ausgeschlossen. Es handelt sich um eine historische bzw. touristische Fahrt gem. Art. 2 Abs. 2 Verordnung (EU) 2021/782 (EU-Fahrgastrechteverordnung), danach kommt diese nicht zur Anwendung.

 

7. Stornierung und Änderung von Fahrscheinen

7.1. Die Stornierung von Fahrscheinen hat schriftlich per E-Mail an folgende Adressen zu erfolgen:

 

sonderfahrten@fvt1816.de

 

7.2. Als Stichtag gilt der Tag des Eingangs des Schreibens. Der Erstattungsbetrag berechnet sich aus dem Rechnungsbetrag abzüglich der im folgenden aufgeführten Stornogebühren:

 

Kalendertage vor der Fahrt

Stornogebühren

bis 35

25% des Gesamtfahrpreises

35 - 14

50% des Gesamtfahrpreises

weniger als 14 und bei Nichtantritt

100% des Gesamtfahrpreises

 

Dem Reisenden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

 

7.3. Eine Änderung von Buchungsangaben (z.B. Übertragung des Fahrscheines auf einen anderen Teilnehmer oder Änderung des Zustiegsbahnhofs) ist in Absprache mit dem FVT möglich.

 

8. Verhalten während der Fahrt

8.1. Der Zug besteht aus historischen Fahrzeugen, welche durch ehrenamtliches Engagement restauriert wurden und noch lange der Nachwelt erhalten werden sollen. Daher ist jeder Fahrgast verpflichtet, die Einrichtung sorgsam zu behandeln, Beschädigungen, Beschmutzungen und das Stören der Funktion von technischen Anlagen und des Betriebsablaufes zu unterlassen. Alle durch Nichtbeachtung dieser Regeln entstandenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

8.2. Rauchen, dazu zählt auch der Gebrauch von Vape-Pens, Pod-Systeme, Einweg-Vapes, Box-Mods, Verdampfersysteme für Liquids mit und ohne Nikotin und ähnliches, ist im Zug verboten. Etwaige Schilder, welche auf Raucherbereiche hinweisen, dienen der historisch vollständigen Ausstattung der Einrichtung und haben keine praktische Bedeutung.

8.3. Die Mitnahme alkoholischer Getränke durch Fahrgäste ist ausschließlich in geringem, zum Eigenverbrauch während der Fahrt bestimmtem Umfang zulässig.

Das Mitführen von alkoholischen Getränken in größeren Mengen, insbesondere zu dem Zweck des gemeinschaftlichen Konsums, der Weitergabe an Dritte oder des Verkaufs, ist untersagt.

Der Förderverein behält sich vor, die Mitnahme alkoholischer Getränke im Einzelfall zu untersagen oder zu beschränken, sofern dies zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung oder eines störungsfreien Fahrtverlaufs erforderlich ist. Bei Verstößen kann der Ausschluss von der Beförderung erfolgen; ein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises besteht in diesem Fall nicht.

8.4. Reise- und Handgepäck ist nur in den dafür vorgesehenen Ablagen zu verstauen. Ist dieser Platz aufgebraucht, ist eine weitere Mitnahme von Gepäck nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet das Zugpersonal.

8.5. Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten.

8.6. Der Ein- und Ausstieg ist nur an geplanten Verkehrshalten mit direktem Zugang zum Bahnsteig gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das Zugpersonal.

8.7. Das Hinauslehnen aus dem Fenster ist verboten. Türen sind während der Fahrt geschlossen zu halten. Aufgrund der Konstruktionsweise schließen die Türen automatisch, ruckartig und kräftig. Für Schäden oder Verletzungen, die durch diese Umstände und das Nichtbeachten dieser Vorschriften entstehen, wird keine Haftung übernommen.

8.8. Der Aufenthalt außerhalb des Fahrgastbereiches (z.B. Küche, Maschinenraum oder Diensträume) im Zug ist verboten. Über Ausnahmen entscheidet das Zugpersonal.

8.9. Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und/oder andere Personen gefährden, verletzen, belästigen oder bedrohen, den Betriebsablauf stören oder mutwillig Beschädigungen herbeiführen können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden.

 

9. Haftung

9.1. Historische Fahrzeuge besitzen bauartbedingt konstruktive Besonderheiten, wie z.B. hohe Stufen, enge Türen oder zu öffnende Fenster. Für dadurch verursachte Sach- oder Körperschäden übernimmt der FVT keine Haftung.

9.2. Der FVT haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des FVT oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des FVT ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

9.3. Für die nicht rechtzeitige Ankunft des Fahrtteilnehmers am Zustiegsbahnhof der gebuchten Sonderfahrt wird keine Haftung übernommen.

9.4. Die im Fahrgastbereich befindlichen Steckdosen sind nicht zum Laden oder zum Betrieb von Mobiltelefonen, Tablets, Notebooks oder anderer elektrisch betriebenen Geräte geeignet. Die Nutzung dieser Steckdosen durch Fahrgäste ist nicht erlaubt. Für Schäden, welche durch unbefugtes Benutzen dieser entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

10. Wagenklassen und Speisewagenbenutzung

Aufgrund des unterschiedlichen Reisekomforts werden Fahrscheine in unterschiedlichen Klassen mit unterschiedlichem Fahrpreis angeboten. Ein Anrecht auf die Benutzung des Speisewagens besteht nicht, außer es ist explizit bei der gebuchten Wagenklasse vorgesehen. Ist dies der Fall, ist die Buchung des entsprechenden Speiseangebots verpflichtend. Über den Umfang der Mahlzeit wird im Buchungsvorgang informiert. Werden Speisewagenplätze in Verbindung mit einem Fahrschein angeboten, sind diese den Fahrgästen mit entsprechendem Fahrschein während der ganzen Fahrt vorbehalten. Sind nicht alle zur Verfügung stehenden Speisewagenplätze belegt, können Fahrgäste anderer Wagenklassen diese nutzen. Die Nutzungsbedingungen des Speiseabteils werden während der Fahrt bekanntgegeben.

 

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Reisende ist für die Einhaltung der o.g. Vorschriften selbst verantwortlich.

 

12. Datenschutz

Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung des FVT, einsehbar unter www.fvt1816.de/datenschutz.

 

13. Schlussbestimmungen

Abweichungen oder Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die angreifbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, mit der der erstrebte wirtschaftliche und ideelle Zweck weitestgehend erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für das Ausfüllen von Vertragslücken.

 

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Dresden.